Parkhausreglement

  • Die öffentlichen Parkhäuser Cityparking Bahnhof / Cityparking BrühltorCityparking Burggraben / Cityparking Stadtpark dienen dem Parkieren von leichten Motorwagen gegen Gebühr gemäss dem an den Kassen angeschlagenen Parkgebührentarif. Andere Fahrzeuge, namentlich Wohnwagen, Anhänger, Motorräder (ausser Mieter im Parkhaus Cityparking Bahnhof) oder Fahrräder dürfen nicht im Parkhaus abgestellt werden.
  • Die gelb markierten Parkfelder (im Cityparking Bahnhof mit einer Dauermietertafel versehen) sind ausschliesslich für Dauermieter reserviert und dürfen nicht durch Kurzparkierer belegt werden. Unbefugtes Parkieren führt zur polizeilichen Verzeigung durch den Dauermieter.
  • Die Einfahrt ins Parkhaus erfolgt entweder durch Einführen einer Kreditkarte oder durch den Bezug eines Tickets. Das Ticket muss vor der Ausfahrt an einer der Kassen mittels Cash, Kreditkarte oder in Bar (Schweizerfranken/Euro) bezahlt werden.
  • Die Ausfahrt erfolgt durch Einführen der bei der Einfahrt verwendeten Kreditkarte oder des bezahlten Tickets in die Auffahrstation innert 10 Minuten nach dem Zahlungsvorgang an der Kasse.
  • Bei Ticketverlust und einer Parkdauer von weniger als 24 Stunden, ist an jeder Kasse ein Ausfahrtcode (verlorenes Ticket) zu generieren. Bei einer Parkdauer von mehr als 24 Stunden muss mit dem Parkhausbüro Kontakt aufgenommen werden. Bei Missbrauch erfolgt eine polizeiliche Verzeigung.
  • Im Parkhaus gelten die Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung. Die entsprechenden Signalisationen, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h, sind einzuhalten. Bei Verstössen gegen die signalisierten Verkehrsregeln erfolgt eine polizeiliche Verzeigung.
  • Das Parkieren von Motorfahrzeugen erfolgt auf eigenes Risiko. Für allfällige Beschädigungen an Fahrzeugen oder für Diebstähle besteht keine Haftung der Parkhausbetreiberin City Parking St. Gallen AG.
  • Das Parkhaus wird mit Videokameras überwacht. Die von den Videokameras aufgenommenen Bilder können bei rechtswidrigen Handlungen (z.B. Sachbeschädigungen) den Strafuntersuchungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
  • An den Ein- und Ausfahrstationen, den Kassen und den verschiedenen SOS Notrufsäulen kann eine direkte Verbindung mit dem Parkhausbüro bzw. der Securitas-Einsatzzentrale aufgenommen werden. Bei Bedarf wird umgehend die Stadtpolizei alarmiert.